Wie der Kreis seine Leistungen finanziert
Der Kreis ist Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger in seinen Städten und Gemeinden. Er übernimmt Aufgaben, die sich über die Gemeindegrenzen hinweg gemeinsam erfüllen lassen.
Viele Aufgaben schreibt das Gesetz vor. Der Kreis muss sie erfüllen und kann dabei oft nur wenig selbst entscheiden. So zahlt er beispielsweise Sozialleistungen nach den Vorgaben des Bundes aus. Auch Verträge, Gehälter und laufende Projekte binden Geld. Deshalb kann der Kreis viele Ausgaben nicht kurzfristig ändern.
Der Kreis erhebt keine eigenen Steuern, um seine Kosten zu decken. Er erhält sein Geld aus anderen Quellen. Die wichtigsten sind:
- Kreisumlage und Schulumlage: Die Städte und Gemeinden bezahlen eine Umlage an den Kreis, aus der dieser seine Aufgaben für die Städte und Gemeinden (teil-)finanziert.
- Geld von Bund und Land: Sie erstatten dem Kreis beispielsweise Kosten für Sozialleistungen, die er auszahlt, oder geben Zuschüsse für bestimmte Programme und Projekte
- Gebühren und Beiträge für konkrete Leistungen: Bürgerinnen und Bürger zahlen beispielsweise dafür, dass ihr Schulkind betreut, eine Baugenehmigung erteilt oder ihr Auto zugelassen wird.
Dafür setzt der Kreis sein Geld ein
Der Main-Taunus-Kreis finanziert Leistungen, die viele Menschen im Alltag brauchen: Schulgebäude und Ausstattung, Schülerbeförderung und Betreuungsangebote. Er unterstützt Familien, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und zahlt Sozialleistungen aus. Außerdem übernimmt er Aufgaben im Gesundheits- und Katastrophenschutz und beteiligt sich am Verkehr mit Bus und Bahn. Der Haushaltsplan legt fest, welche Mittel dafür vorgesehen sind.
Von den Aufwendungen in Höhe von insgesamt 725 Mio. Euro im Haushalt für das Jahr 2026 entfallen auf
- Schule/Betreuung: 134 Mio. Euro
- Soziale Hilfen: 440 Mio. Euro (Soziale Leistungen, Kinder-/Jugend-/Familienhilfe, Umlage Landeswohlfahrtsverband)
- Gesundheit und Sicherheit: 48 Mio. Euro (Gesundheitsdienste, Kliniken, Leitstelle, Katastrophenschutz u. a.)
- Mobilität: 5 Mio. Euro (inkl. Öffentlicher Personennahverkehr, RMV, MTV, Kreisstraßen, Radwege, Schülerbeförderung etc.)
- Sonstiges: 98 Mio. (z.B. Innere Verwaltung, Abfallentsorgung, Bauen und Wohnen, Sportförderung, Umweltschutz, Kultur)
Was sind Kreisumlage und Schulumlage?
Damit der Kreis seine Leistungen finanzieren kann, zahlen die zwölf Städte und Gemeinden die Kreisumlage und die Schulumlage. Sie zahlen diese Umlagen aus ihren Haushalten.
- Die Schulumlage verwendet der Kreis ausschließlich für seine Aufgaben rund um die Schulen.
- Die Kreisumlage finanziert Kreisaufgaben mit, die den Städten und Gemeinden zugutekommen.
Der Prozentsatz der Kreisumlage gibt an, welchen Anteil ihrer so genannten Finanzkraft die Kommunen an den Kreis zahlen müssen. Diese Finanzkraft wird nach Vorgaben berechnet, die in ganz Hessen gelten. Sie berücksichtigen auch besondere Belastungen. Je nach Einnahmen der Stadt oder Gemeinde ändert sich jedes Jahr die Grundlage der Berechnung.
Was finanziert der Kreis 2026 aus der Kreisumlage? (Beispiele)
- Soziales und Jugend
- Katastrophenschutz und Rettungsdienst
- Kreisstraßen und überörtliche Mobilität (z. B. Planung Regionaltangente West)
- Gesundheit und Verbraucherschutz
- Zentrale Verwaltung und Bürgerservice (z.B. Kfz-Zulassung, Bauamt, Ausländerbehörde)
83 % der Kreisumlage werden aufgewendet für Soziales. Dazu zählen Transferleistungen, Verwaltungs- und Personalkosten und Umlage an den LWV.
Was finanziert der Kreis 2026 aus der Schulumlage? (Beispiele)
- Betrieb und Unterhaltung der Schulgebäude und Schulsporthallen (z.B. Reinigung, Reparatur, Instandhaltung, Energie)
- Schulkindbetreuung/Ganztagsangebot
- Digitalisierung/IT-Infrastruktur
- Schulausstattung, Lehr- und Lernmittel
Wie errechnen sich die Umlagen, die der Kreis erhebt?
Der Kreis errechnet die Umlagen einerseits aus den Beträgen, die er für sein Leistungsangebot benötigt und andererseits nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Städte und Gemeinden.
Der Prozentsatz der Kreisumlage gibt an, welchen Anteil ihrer so genannten Finanzkraft die Kommunen an den Kreis zahlen müssen. Diese Finanzkraft wird nach Vorgaben berechnet, die in ganz Hessen gelten. Sie berücksichtigen auch besondere Belastungen.
Wie die Grafik zeigt, variieren die Prozentsätze von Jahr zu Jahr leicht. Trotzdem kann es sein, dass eine Stadt oder Gemeinde in einem Jahr eine deutlich niedrigere oder deutlich höhere Summe in Euro an den Kreis zahlt als im Jahr davor. Denn je nach Einnahmen der Stadt oder Gemeinde ändert sich jedes Jahr die Grundlage der Berechnung.
Die tatsächliche Höhe wird jedes Jahr neu vom Kreistag festgesetzt.