Beratungsstellen und Hilfetelefone (vertraulich)
- Amt
- Main-Taunus-Kreis
- Organisationsamt
- Frauenberatungs- und Interventionsstelle des MTK
- Kontakt
- Tel:
- 06192 24212
- Organisationsamt
- Männerberatung des Diakonischen Werks im MTK
- Kontakt
- Tel:
- 06192 9774712
- Mobil:
- 0160 4498491
- Organisationsamt
- WEISSEN RING e.V., Außenstelle MTK
- Kontakt
- Mobil:
- 0151 55164760
- Organisationsamt
- Bundesweites Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”
- Abteilung
- Telefonische Beratung in 18 Sprachen sowie E-Mail- und Chat-Beratung. Beratung in Leichter- und Gebärdensprache
- Kontakt
- Tel:
- 116 016
- Organisationsamt
- Frauenhaus im MTK
- Kontakt
- Tel:
- 06192 26255
- E-Mail:
- fhfmtk
@t-online.de
Netzwerk gegen häusliche Gewalt Main-Taunus
Der Bereich häusliche Gewalt erfordert eine enge Kooperation und Vernetzung aller involvierten Institutionen und Behörden. Aus dieser Erkenntnis heraus ist bereits 1999 das Netzwerk gegen häusliche Gewalt Main-Taunus gegründet worden, in dem seitdem der fachliche Austausch und die Zusammenarbeit zwischen der MTK-Gleichstellungsstelle, den Einrichtungen und Beratungsstellen zur Unterstützung von Frauen und der Arbeit mit gewalttätigen Männern, der Polizei, Strafjustiz, Zivil- und Familiengerichten, Rechtsbeiständen, dem Jugendamt und anderen Kooperationspartnerinnen und -partnern sichergestellt ist.
Federführend koordiniert wird die Arbeit dieses Arbeitskreises seit Anbeginn an von der MTK-Gleichstellungsbeauftragten, die das Netzwerk auch sukzessive weiter ausbaut. Außerdem organisiert die Geschäftsstelle in enger Zusammenarbeit mit dem Netzwerk gegen häusliche Gewalt Aktionen und Veranstaltungen wie beispielsweise zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, um die Öffentlichkeit für das Thema häusliche Gewalt zu sensibilisieren.
Seit der Kommunalisierung der sozialen Hilfen 2004 ist die Kooperation der im Netzwerk gegen häusliche Gewalt zusammenarbeitenden Kooperationspartner*innen eine Pflichtaufgabe, die sich aus der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Hessen und dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag, dem Landeswohlfahrtsverband und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege ergibt (§ 6, 2 j).
Eine wirksame Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen staatlichen Stellen sowie sonstigen einschlägigen Organisationen und Stellen beim Schutz und der Unterstützung von Opfern sowie Zeuginnen und Zeugen gehört außerdem zu den allgemeinen Verpflichtungen (Art. 18) des „Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt „ (die sogenannte Istanbul-Konvention), das in der BRD am 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist und den Rang eines Bundesgesetzes hat.
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