Gebietseigene Gehölze

Bei Pflanzungen Gehölze zu nehmen, die aus der Region stammen, ist ein Beitrag zum Naturschutz.

Holz zu pflanzen, das in der Region heimisch ist, ist ein Beitrag zum Naturschutz. Aber vor allem aus Kostengründen werden oft Pflanzen aus Baumschulen verwendet, die ihren genetischen Ursprung außerhalb haben. Kreuzt sich fremdes Holz mit dem einheimischen Bewuchs, kann das hiesige Holz seine Funktion im Ökosystem nicht mehr optimal wahrnehmen.

Das Bundesnaturschutzgesetz enthält eine Rechtsgrundlage, aufgrund der Gehölz aus regionaler Herkunft bevorzugt werden soll.

Bei Pflanzungen in der freien Natur und bei der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung soll kein Pflanzmaterial verwendet werden, das seinen genetischen Ursprung außerhalb der Region hat. Bis 1. März 2020 gilt eine zehnjährige Übergangsregelung; danach gilt eine uneingeschränkte Genehmigungspflicht.

Das Bundesumweltministerium veröffentlichte 2011 einen „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (siehe Downloads), dessen Empfehlungen etwa bei Ausschreibungen hilfreich sein können.

Kontakt

Amt
Main-Taunus-Kreis
Organisationsamt
Amt für Bauen und Umwelt
Abteilung
Untere Naturschutzbehörde
Straße
Am Kreishaus 1-5
Ort
65719 Hofheim
Kontakt
Kontaktperson
Karen Minhorst