Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde 1951 von Bundespräsident Theodor Heuss für „Leistungen, die im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Bereich dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienen“ gestiftet.
Er wird in acht verschiedenen Stufen verliehen:
- Verdienstmedaille
- Verdienstkreuz am Bande
- Verdienstkreuz 1.Klasse
- Großes Verdienstkreuz
- Großes Verdienstkreuz mit Stern
- Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
- Großkreuz
- Sonderstufe des Großkreuzes
Jedermann kann die Verleihung des Verdienstordens an andere Mitbürgerinnen und Mitbürger anregen. Wer eine Anregung machen möchte, kann dies formlos bei Landrat und Oberbürgermeister und der Staats- oder Senatskanzlei seines Bundeslandes tun, in dem die oder der Auszuzeichnende ihren oder seinen Wohnsitz hat. Für Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist dies die Hessische Staatskanzlei.
Ein Formular zur Anregung finden Sie im Download-Bereich.