Bundes-, Landes- und Kreisehrungen

Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich neben ihrem Beruf und privaten Verpflichtungen. Sie leisten mit viel Zeit und großer Kompetenz einen erheblichen Beitrag für unsere Gesellschaft, ohne den ein Leben in unserem Land so nicht möglich wäre. Ob im Verein, in der Politik, im Hospiz, im Sport oder bei der Feuerwehr - die vielen helfenden Hände sind nicht wegzudenken. Unsere Landesväter haben daher die verschiedensten Orden und Ehrenzeichen gestiftet, um diese besonderen Leistungen zu würdigen. Hier stellen wir Ihnen die am häufigsten verliehenen Orden und Ehrenzeichen vor.
UrkundenMain-Taunus-Kreis

Ehrenordnung des Main-Taunus-Kreises

Ein kommunales Gemeinwesen wird ganz wesentlich vom Engagement und der Mitwirkung seiner Einwohnerinnen und Einwohner und gesellschaftlichen Gruppierungen geprägt und gestaltet. Unsere Ehrenordnung regelt, wie der Main-Taunus-Kreis dieses Engagement würdigt und anerkennt.

Ehrenurkunde und Ehrenplakette in Bronze des Main-Taunus-Kreises

Der Main-Taunus-Kreis zeichnet Menschen, die sich mit ehrenamtlichem Engagement um den Kreis besonders verdient gemacht haben, mit der Ehrenplakette, Ehrenbezeichnung, Ehrenurkunde und Ehrengaben aus.

Die Anregung erfolgt formlos unter Angabe der Personalien (Vor- und Familienname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und -ort sowie Geburtsname bei Frauen)

sowie der

  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um den Main-Taunus- Kreis und das Allgemeinwohl
  • gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können

Ehrenbrief des Landes Hessen

Der Ehrenbrief des Landes Hessen wird vom hessischen Ministerpräsidenten seit 1973 für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder die Mitwirkung in Organisationen mit kulturellen oder sozialen Zielen verliehen. Den Ehrenbrief des Landes Hessen können Personen erhalten, die mindestens zwölf Jahre kommunalpolitisch tätig waren oder sich in gemeinnützigen Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen ehrenamtlich engagiert haben. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen und zu verschiedenen Zeiten können zusammengerechnet werden. In Ausnahmefällen, besonders wenn die Tätigkeit erst in höherem Lebensalter begonnen wurde oder bei außergewöhnlich hoher Leistung, kann der Ehrenbrief auch ohne diese Voraussetzung verliehen werden.

Sie wollen jemanden vorschlagen? Das entsprechende Formular finden Sie unten.

Hessischer Verdienstorden und Hessischer Verdienstorden am Bande

Mit dem Hessischen Verdienstorden werden hervorragende Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung gewürdigt, unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit. Übergeben wird der Orden in der Regel vom Hessischen Ministerpräsidenten. Der Antrag erfolgt formlos. 

Hessischer Verdienstorden am BandeMain-Taunus-Kreis

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde 1951 von Bundespräsident Theodor Heuss für „Leistungen, die im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Bereich dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienen“ gestiftet.

Er wird in acht verschiedenen Stufen verliehen:

  • Verdienstmedaille
  • Verdienstkreuz am Bande
  • Verdienstkreuz 1.Klasse
  • Großes Verdienstkreuz
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • Großkreuz
  • Sonderstufe des Großkreuzes

Jedermann kann die Verleihung des Verdienstordens an andere Mitbürgerinnen und Mitbürger anregen. Wer eine Anregung machen möchte, kann dies formlos bei Landrat und Oberbürgermeister und der Staats- oder Senatskanzlei seines Bundeslandes tun, in dem die oder der Auszuzeichnende ihren oder seinen Wohnsitz hat. Für Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist dies die Hessische Staatskanzlei.

Ein Formular zur Anregung finden Sie im Download-Bereich.

Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland (Herrenausführung)Staatskanzlei/Sebastian Trapp

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Ort
65719 Hofheim
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Titel
Ehrenamtsbeauftragte
Fax:
06192 201-71516