Genehmigungspflichtige Maßnahmen
Dazu zählen:
- Umbau, Ausbau, Instandsetzung eines Objektes
- Fassadengestaltung
- Fenstersanierung / -erneuerung
- Dachneueindeckung
- Werbeanlagen
Ist ein Vorhaben von einer Genehmigung nach Hessischem Baurecht befreitet, heißt das nicht automatisch, dass auch eine Genehmigung des Denkmalschutzgesetzes entfällt.
Auch falls ein Abbruch von einer Genehmigung nach Hessischem Baurecht befreit ist, greift doch der Denkmalschutz. Bei denkmalgeschützten Gebäuden (Einzeldenkmäler und Gebäude innerhalb von Gesamtanlagen) müssen Abbrüche – auch von Gebäudeteilen – nach dem Denkmalschutzgesetz genehmigt werden. Vor einem Abbruch müssen Sie sich deshalb unbedingt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Main-Taunus-Kreises darüber informieren, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Wichtig: Vor einem Abbruch informieren Sie sich unbedingt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Main-Taunus-Kreises darüber, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Bodendenkmalpflege
Bodendenkmäler sind Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens, die sich als einzige Urkunden unserer schriftlosen Geschichte und als Zeugnis aus der Vergangenheit im Boden erhalten haben. Sie sind durch das Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG) geschützt.
Nachforschungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler und archäologische Funde zu entdecken, müssen nach diesem Gesetz genehmigt werden.
Denkmaltopographie MTK
Denkmaltopographie erfasst Kulturdenkmäler in Wort, Bild und Plan. Im Hessischen Denkmalschutzgesetz sind Kulturdenkmäler als Sachen definiert, an deren Erhaltung aus
- künstlerischen,
- wissenschaftlichen,
- technischen,
- geschichtlichen oder
- städtebaulichen Gründen
ein öffentliches Interesse besteht.
Das gilt auch für Gesamtanlagen – also Straßen-, Platz- und Ortsbilder einschließlich von Pflanzen, Frei- und Wasserflächen.
Die Denkmaltopographie "Main-Taunus-Kreis" wird vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen geführt, überarbeitet und ergänzt. Das Buch bietet einen fachlichen Überblick; wer aber rechtsverbindliche Auskünfte zu einem Gebäude oder einer Anlage haben will, sollte Kontakt mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen aufnehmen.
Haager Konvention
Das internationale Kulturgutschutzzeichen verweist auf die Ziele der Haager Konvention von 1954. Es soll dazu beitragen, bei Krieg und bewaffneten Konflikten Kulturgüter zu bewahren.
Im Main-Taunus-Kreis sind sieben Baudenkmäler (siehe PDF im Downloadbereich), fünf Gesamtanlagen (Ensembles), vier Parkanlagen sowie drei Bodendenkmäler entsprechend dem internationalen Abkommen geschützt.