Allgemeine Erläuterung zu Leistungen im SGB XII
Daten zu Transferleistungen, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGBXII): Die Sozialhilfe soll als letztes "Auffangnetz" vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützten. Sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen können keine Leistungen der Sozialhilfe erhalten, sie erhalten Leistungen nach dem SGB II.
Sozialhilfe SGBXII - Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGBXII
SGB II – Beziehende von Grundsicherung für Arbeitssuchende
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Internetseite in den Sozialberichten des Amtes für Arbeit und Soziales.
