Um die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu fördern, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen. Die wichtigste ist Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes.
Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise (Hessische Landkreisordnung, HKO § 4a).
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) gibt den Frauenbeauftragten in den Verwaltungen zahlreiche Gestaltungs- und Kontrollinstrumente in die Hand, um die beruflichen Chancen von Frauen zu verbessern und Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit zu ermöglichen.