Zulassungswesen (Kfz-Zulassungsbehörde)
Ob Neuwagen, Gebrauchtfahrzeug oder Oldtimer: Wir kümmern uns um die Anmeldung, Ummeldung und Stilllegung Ihrer Fahrzeuge. Auch Wunschkennzeichen, Feinstaubplaketten und Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie bei uns.
Nutzen Sie unsere Online-Zulassung (i-Kfz), um viele Vorgänge bequem von zu Hause aus zu erledigen.
Wenn Sie Ihr Anliegen vor Ort erledigen möchten, können Sie einen Online-Termin für die KFZ-Zulassungs- oder Fahrerlaubnisbehörde vereinbaren.
Fahrerlaubniswesen (Führerscheinstelle)
Vom ersten Moped-Führerschein über das begleitete Fahren ab 17 Jahren bis hin zur Verlängerung von Lkw-Lizenzen – wir verwalten Ihre Fahrberechtigungen. Ebenso gehört der Umtausch zum fälschungssicheren EU-Kartenführerschein, sowie die Neuerteilung nach Entzug, zu unserem Aufgabengebiet. Darüber hinaus wird hier die Zulassung von Fahrschulen und Personenbeförderungen (Taxi/Mietwagen) koordiniert.
Buchen Sie Ihren Termin ganz einfach online unter:
Für die Abholung einer Fahrerlaubnis wird kein Termin benötigt und ist zu folgenden Zeiten möglich:
| Montag, Dienstag, Donnerstag | 8:00 – 16:00 Uhr |
| Donnerstag, Freitag: | 8:00 – 13:00 Uhr |
Verkehrsplanung & Verkehrssicherung
Hinter den Kulissen sorgen wir für Sicherheit: Wir genehmigen Schwertransporte, ordnen Verkehrszeichen und Baustellensicherungen an und überwachen den fließenden sowie ruhenden Verkehr.
Anfragen in diesem Zuständigkeitsbereich richten Sie bitte per E-Mail an:
- Organisationsamt
- Straßenverkehrsamt
- Straße
- In den Nassen 2
- Ort
- 65719 Hofheim am Taunus
- Kontakt
- Tel:
- 06192 205-0
- E-Mail:
- strassenverkehr
@mtk.org
Straßen Zuständigkeiten
Öffentliche Straßen sind Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Sie werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Straßengruppen eingestuft:
Autobahnen dienen dem weiträumigen Schnellverkehr innerhalb der Bundesrepublik (ohne höhengleiche Kreuzungen).
Zuständig ist seit dem 01.01.2021 die Bundesrepublik Deutschland.
Bundesstraßen dienen dem weiträumigen Verkehr und bilden untereinander und mit den Autobahnen ein weiträumiges Verkehrsnetz. Hingegen bilden Landesstraßen untereinander und mit Bundesstraßen ein Verkehrsnetz. Es nimmt die kreisübergreifenden Verkehre auf.
Zuständig im Main-Taunus-Kreis ist Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement in Wiesbaden, Dezernat Rhein-Main.
Kreisstraßen dienen dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises.
Zuständig ist der Main-Taunus-Kreis als Straßenbaulastträger. Die Ausführung einer Vielzahl damit einhergehenden Aufgaben wurde durch die Vereinbarung zur Übertragung von Verwaltungs-, Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben auf das Land Hessen und somit auf Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement übertragen.
Stadtstraßen und Gemeindestraßen dienen dem innerörtlichen Verkehr innerhalb der Städte und Gemeinden.
Zuständig für die Stadt- und Gemeindestraßen einschließlich der baulichen Nebenanlagen (zum Beispiel Gehwege) an den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten sind die jeweiligen Städte und Gemeinden.
Informationen zu aktuellen und geplanten Straßenbaustellen im Main-Taunus-Kreis finden Sie unter:
E-Auto laden
Die Geschäftsstelle für Elektromobilität in Hessen ist bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hessen Agentur GmbH angesiedelt und hat sich zum Ziel gesetzt, die Sichtbarkeit und Erfahrbarkeit von Elektromobilität zu erhöhen, Unternehmen im Bereich Elektromobilität zu fördern und Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen.
- Elektromobilität Hessen
- Übersichtskarte der Ladesäulen in Deutschland
Weitere Informationen sowie eine Übersichtskarte der Ladesäuleninfrastruktur in Deutschland finden Sie unter dem oben aufgeführten Link.
Carsharing
Carsharing-Angebote werden in stationsbasiertes und stationsunabhängiges Carsharing unterteilt. Beim stationsbasierten Carsharing wird das Fahrzeug an einem festen Standort abgeholt und muss auch wieder dorthin zurückgebracht werden. Stationsunabhängiges Carsharing ermöglichst eine flexiblere Fahrtgestaltung, das Fahrzeug kann auf einem beliebigen Stellplatz abgestellt werden.
Informationen zu Angeboten in Ihrer Nähe finden Sie direkt auf den Websites der Carsharing-Anbieter oder Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Carsharing-Angebote können auch durch Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden.
Weitere Informationen und einen Leitfaden zur Gründung neuer Angebote gibt es beim Bundesverband CarSharing.
bilanol - AdobeStock