Anzeigepflicht nach § 12 HGöGD

Wer im Gesundheitswesen selbstständig tätig werden, Angehörige dieser Berufe beschäftigen oder eine Tätigkeit nach dem Heilpraktikergesetz ausüben möchte, muss dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Nach § 12 HGöGD sind Beginn und Ende der Tätigkeit innerhalb eines Monats anzuzeigen.
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