Wer muss eine Anzeige erstatten?
Nach § 12 HGöGD besteht für folgende Personen eine Anzeigepflicht:
- Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausüben will.
- Wer Angehörige dieser Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder beschäftigen will.
- Wer eine Tätigkeit nach dem Heilpraktikergesetz ausüben will.
Diese Personen sind verpflichtet, den Beginn und das Ende ihrer Tätigkeit innerhalb eines Monats dem für ihren Niederlassungsort zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 HGöGD).
Der Main-Taunus-Kreis hat ein Merkblatt sowie einen Anzeigevordruck hierfür erstellt. Im Merkblatt sind alle Berufsgruppen, die zur Anzeigepflicht verpflichtet sind, aufgelistet.
Bitte verwenden Sie den beigefügten Anzeigevordruck und senden diesen per Post an das Gesundheitsamt des Main-Taunus-Kreises oder per E-Mail an:
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