Zuschüsse für sozialen Wohnraum

20.03.2024

Anträge aus den Kommunen für Landesmittel können bis Mai eingereicht werden

Nahaufnahme eines Türschlosses

Mit Zuschüssen des Landes wird auch weiterhin im Main-Taunus-Kreis sozialer Wohnraum gefördert. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, müssen die Anträge dafür bis zum 17. Mai beim Kreis eingereicht werden.

Die Förderung läuft über das Programm „Erwerb von Belegungsrechten“. Diese Rechte gelten für bestehende Wohnungen, die zur Belegung frei sind, keiner Bindung unterliegen oder deren Bindung zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 31. Dezember 2024 ausläuft. Diese Bindungen setzen sich zusammen aus der Mietpreisbindung und einem Belegungsrecht. Das Belegungsrecht ist das Recht einer Kommune, dem Vermieter einen Wohnungssuchenden der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus zu benennen, mit dem er einen Mietvertrag abschließen muss.

Eine Förderung können Personen, Gesellschaften, Unternehmen und Institutionen beantragen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen sind. Ein Antrag soll sich auf mindestens vier Wohnungen beziehen; die Mietpreis- und Belegungsbindung läuft zehn Jahre.

Anträge nimmt die Wohnraumförderstelle des Main-Taunus-Kreises entgegen (Tel. 06192 201-1656, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org). Dabei muss auch eine Bestätigung zum Wohnungsbedarf in der jeweiligen Kommune beigefügt werden. Die Wohnraumförderstelle beantwortet nähere Fragen zum Thema und zum Antragsverfahren.

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