Teilabbruch am Sarotti-Schornstein

01.04.2026

Bauaufsicht und Denkmalschutz erlauben Kürzung des Bauwerks in Hattersheim

Sarotti-Schornstein in Hattersheim

Der Main-Taunus-Kreis hat den teilweisen Rückbau des historischen Schornsteins der ehemaligen Sarotti-Fabrik in Hattersheim unter den Auflagen des Denkmalschutzes genehmigt. Wie Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick als Bau- und Denkmalschutzdezernentin mitteilt, hat der Kreis die Entscheidung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen abgestimmt, die Stadt Hattersheim ist darüber informiert. Der Teilrückbau wird durch Nestlé in Kooperation mit der Mainova, der das Grundstück inzwischen gehört, abgewickelt.

Der Teilrückbau lässt sich nach Einschätzung der Fachbehörden nicht vermeiden. Nötige Arbeiten, die das Bauwerk in allen Teilen dauerhaft sichern würden, ließen sich in einigen Bereichen nicht in dem erforderlichen Umfang umsetzen.

Um den Baulärm und andere Belastungen so weit wie möglich zu verringern, haben die beteiligten Firmen entsprechende Konzepte vorgelegt. Nach den bautechnisch nötigen Demontagen soll die verbleibende historische Bausubstanz fachgerecht restauriert und erhalten werden, soweit sie sich sanieren lässt.

Der Schornstein gehört zur 1884 gegründeten ehemaligen Maingau Zuckerfabrik, die später von Sarotti als Schokoladenfabrik genutzt wurde. 1994 gab das Unternehmen den Standort Hattersheim auf. Das Bauwerk steht unter Denkmalschutz.

Teilabbruch am Sarotti-Schornstein (64.28 KB)