Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Eppstein

Baulasten, Baulastenverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis / der Kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt

Spezieller Hinweis für - Landkreis Landkreis Main-Taunus-Kreis

Bitte wenden Sie sich bei Angelegenheiten rund um die Baulastbeantragung per E-Mail an:

mailto:baulastbeantragung@mtk.org

 

Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis wenden Sie sich bitte per Email an:

mailto:baulastenauskunft@mtk.org

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Baulastenerklärung des Eigentümers
  • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
  • Lageplan

Welche Gebühren fallen an?

Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. der kommunalen Bauaufsichtgebührensatzung festgelegt.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Stelle:Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Postadresse:Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Telefon:06192 201-2222
Fax:06192 201-1892
E-Mail:bauen-umwelt@mtk.org
Webadresse:https://www.mtk.org
Öffnungszeiten:

Montag
Nach Terminvereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch
Nach Terminvereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
Nach Terminvereinbarung

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
Karte:Auf Karte anzeigen
Bild:Amt für Bauen und Umwelt