Leistungen

Die Kreisverwaltung bietet ein umfassendes Paket an Dienstleistungen. Diese Rubrik bietet einen Überblick; von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Hochheim

Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter

Leistungsbeschreibung

Ein Minderjähriger kann die Zulassung eines Fahrzeuges beantragen, wenn seine gesetzlichen Vertreter einwilligen (§§ 106, 107 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-). Hierzu ist eine schriftliche Einwilligung gegenüber der Kfz-Zulassungsbehörde abzugeben.

Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern (§ 1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§ 1793 BGB).

Neben der o.g. Einwilligungserklärung verlangt die Kfz-Zulassungsbehörde von dem/den gesetzlichen Vertreter/n eine Erklärung, wonach diese/r die persönliche Haftung für alle aus der Zulassung des Fahrzeuges sich etwa ergebenden Folgen übernimmt/übernehmen.

Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Zulassung des Fahrzeugs sind zusätzlich zu den sonst für eine Fahrzeugzulassung notwendigen Unterlagen vorzulegen (siehe dazu auch Kfz-Zulassung Neufahrzeuge):

  • Einverständniserklärung der Eltern/ des Minderjährigen (der ADAC bietet in seinem Internetauftritt ein Muster für eine solche Einwilligungserklärung)
  • Original-Ausweise Eltern/Elternteil/Erziehungsberechtigter und des Minderjährigen
  • Bei minderjährigen Fahrerlaubnisinhabern: Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17" und Vollmacht bei nicht persönlicher Vorsprache
  • Bei schwerbehinderten Minderjährigen: Schwerbehindertenausweis
  • Bei allein Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Bemerkungen

Spezieller Hinweis für - Landkreis Landkreis Main-Taunus-Kreis

Eine Anmeldung des Fahrzeuges kann erst nach Vorsprache beider Erziehungsberechtigter, unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) durchgeführt werden. Diese kann auch zeitlich versetzt erfolgen.

Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern (§ 1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§ 1793 BGB).

Die Erziehungsberechtigten haben Ihre Zustimmung zu geben. Sofern das Sorgerecht einer Person zugesprochen wurde, ist das entsprechende Gerichtsurteil mit der Sorgerechtsverfügung vorzulegen.

Zuständige Stelle

Stelle:Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
Postadresse:In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Telefon:06192 205-0
Fax:06192 205-1986
E-Mail:strassenverkehr@mtk.org
Webadresse:https://www.mtk.org
Öffnungszeiten:

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Fahrstuhl:ja
Rollstuhlgerecht:ja
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