Belehrung Lebensmittelbereich
Für Tätigkeiten in den Bereichen Lebensmittelzubereitung und Lebensmittelausgabe wird nach dem Infektionsschutzgesetz eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt benötigt.
!!! Bitte beachten !!!!!
- Für einen reibungslosen Ablauf ist eine Voranmeldung nötig. Bitte wählen Sie zunächst einen Termin und senden sodann den ausgefüllten Anmeldevordruck möglichst frühzeitig per E- Mail oder Fax an das Gesundheitsamt. Unsere E-Mailadresse bzw. Faxnummer ist im Vordruck angegeben
- Die Gebühr beträgt für die Erstbelehrung 26 €. (Wiederbelehrungen sind alle zwei Jahre durchzuführen gemäß § 43 Absatz 4 Satz 1 Infektionsschutzgesetz). EC-Zahlung ist möglich.
- Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Bitte spätestens 30 Minuten vor Beginn eintreffen.
Bitte ausgefüllten Vordruck möglichst frühzeitig an die dort angegebene E-Mail-Adresse bzw. Fax-Nr. senden

