Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft
| Mütter und Väter haben - unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht - wenn sie allein für ein Kind sorgen, Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
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Foto: © Rainer Sturm - pixelio.de |
| Auskunft aus dem Sorgeregister
Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind und im Main-Taunus-Kreis wohnen, können Sie bei uns einen Antrag auf ein so genanntes "Negativattest" stellen. Infos hierzu und das Antragsformular finden Sie in der Rubrik "Sorgerecht". |
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Weitere Informationen: Informieren Sie sich im Bürgerservice über die Details unserer weiteren Leistungen. Broschüre "Die neue Beistandschaft" (BMFSFJ) Broschüre zum Kindschaftsrecht (Bundesjustizministerium)
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