Aufenthalt - elektronischer Aufenthaltstitel
eAT - elektronischer Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel werden ab dem 01.09.2011 als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt.
Wichtiger Hinweis
Bisherige Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit (längstens bis 30.04.2021).
Vor Ablauf des derzeitigen Aufenthaltstitels muss kein Umtausch erfolgen.
Chipkarte
Diese Karte wird einen Chip enthalten, auf dem biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind.
Es besteht die Möglichkeit den Chip als elektronischen Identitätsnachweis sowie als elektronische Signatur zu nutzen.
Persönliche Vorsprache
Da auf dem Chip des Elektronischer Aufenthaltstitels auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig generell immer die persönliche Vorsprache bei antragstellenden Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Es muss ein biometrisches Foto mit eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von mehreren Wochen. Die Ausländerbehörde ist daher nicht mehr in der Lage, den Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
Es wird deshalb empfohlen ca. 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu beantragen.
Bei unbefristeten Aufenthaltstiteln, ist die Ausstellung eines eAT regelmäßig erst mit Neuausstellung des Nationalpasses erforderlich.
Ziel
Die Einführung des eAT erfolgt, um die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen.
Wie auch der neue Personalausweis dem deutschen Bürger, wird der eAT dem ausländischen Mitbürger die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen eröffnen und so helfen, Zeit und Kosten zu sparen.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktionen (elektronischer Identitätsnachweis und elektronische Unterschriftsfunktion) ist freiwillig und kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.
Gebühren
Die Gebühren belaufen sich auf 22,80 € bis 250,00 €.
Info-Flyer
Es gibt Infoblätter in verschiedenen Sprachen.
Der Flyer bietet einen kurzen Überblick zum elektronischen Aufenthaltstitel
Homepage Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF - Fragen und Antworten
http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/eAufenthaltstitel/eAufenthaltstitel-node.html
Aufenthalt zur Arbeitsaufnahme (unselbständig)
Aufenthalt bei selbständiger Erwerbstätigkeit
Aufenthalt für Ehegatten/Lebenspartner
Aufenthalt für Kinder
Aufenthalt für Au-pair-Kräfte
Aufenthalt bei Studium/Sprachkurs
Aufenthalt bei Werkverträgen
Aufenthalt EU Bürger
Niederlassungserlaubnis
Aufenthalt aus humanitären Gründen

