Betreuungsbehörde

Wird eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung hilfsbedürftig, kann von einem psychiatrieerfahrenen Arzt festgestellt werden, ob diese Person zum Teil oder ganz ihre Angelegenheiten nicht mehr im notwendigen Umfang und eigenverantwortlich erledigen kann.

Denkbare Beispiele:
Ein junger Mann wird aufgrund einer Kopfverletzung hilfsbedürftig;
ein psychisch Kranker braucht Unterstützung im Alltag;
ein altersverwirrter Mensch vergisst Rechnungen zu bezahlen.

In solchen Fällen wird vom zuständigen Amtsgericht ein/e Betreuer/in bestellt, der in der Regel aus dem Familien- oder Bekanntenkreis der betroffenen Person kommt. Diese Betreuer/innen können sowohl ehrenamtlich wie auch berufsmäßig tätig sein. 

 

Betreuungsbehörde:

 Thomas Hantke  06192 201-1199
 E-Mail: thomas.hantke@mtk.org  
   
   
 

Formulare: