Sorgerecht

Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativattest)

Wenn Sie für ein Kind

  • allein sorgeberechtigt sind

  • und mit dem anderen Elternteil des Kindes nicht verheiratet sind oder waren 

  • und im Main-Taunus-Kreis wohnen,


können Sie bei uns einen Antrag auf ein so genanntes "Negativattest" stellen. Damit erhalten Sie eine amtliche Auskunft, dass Sie allein sorgeberechtigt sind und keine Erklärung auf Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder eine familiengerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht vorliegt.

Das Negativattest benötigen Sie beispielsweise bei Bankgeschäften für Ihr Kind, bei Wohnsitz- und Schulwechseln, bei geplanten medizinischen Behandlungen oder auch bei Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Ihr Kind.

Das Antragsformular für ein Negativattest können Sie hier direkt herunterladen. Bitte drucken Sie es aus und senden Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben unter Beifügung einer aktuellen Geburtsurkunde des Kindes an die im Formular angegebene Adresse.

Falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie das Antragsformular auch per E-Mail an sorgeregister@mtk.org oder telefonisch bei Frau Averes (06192 / 201-1557) anfordern. Bitte geben Sie in der E-Mail Ihre vollständige Postanschrift an.

Beratung in Sorgerechtsangelegenheiten


In sonstigen Fragen rund um das Sorgerecht berät der Soziale Dienst im Amt für Jugend und Schulen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Bürgerservice.