Wirtschaftliche Beteiligungen
Die Hessische Landkreisordnung gestattet den Kreisen in Verbindung mit der Hessischen Gemeindeordnung ein Eingehen von Beteiligungen an Unternehmen, die den öffentlichen Zweck erfüllen können.Dies schließt sowohl eine Beteiligung an wirtschaftlichen als auch an nichtwirtschaftlichen Unternehmen im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung ein, wobei unter dem Begriff der Beteiligung alle Unternehmen verstanden werden, an denen die Gemeinde bzw. der Kreis sowohl unmittelbar als auch mittelbar beteiligt ist.
Beteiligungsbericht des Main-Taunus-Kreises (pdf-Datei)

