Büro Familie, Frauen und Gleichberechtigung

Gleichstellung von Frau und Mann

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Kreisebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.
(§ 4a HKO)

Im Gegensatz zur Frauenbeauftragten ist die Gleichstellungsstelle für die Förderung der Frauen im gesamten Kreisgebiet zuständig. Schwerpunkt der Arbeit ist die Hilfe und Unterstützung von Frauen in Krisensituationen sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichsten Themenbereichen.

Fachtagung gegen häuisliche Gewalt