Förderprogramme

Das Land fördert die Neuschaffung von Wohnraum, also den Neu- bzw. Ausbau sowie den Ersterwerb von Wohnungen.

Antragsberechtigt sind Paare oder Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern unter 12 Jahren.

Seit 2004 wird auch der Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) zur Eigennutzung gefördert.

Nähere Informationen erhalten Sie über die Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.