ALG II / Sozialgeld
Personen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind, erhalten bei Hilfebedürftigkeit auf Antrag Arbeitslosengeld II. Unter diese Regelung fallen auch alle bisherigen Sozialhilfeempfänger(innen). Alle ausländischen Bürger(innen), die im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind, können bei Bedürftigkeit ebenfalls Arbeitslosengeld II beantragen. Hilfebedürftig sind grundsätzlich diejenigen Antragsteller(innen), die den Lebesnunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicher stellen können.
Wer in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, gilt als erwerbsfähig im Sinne des SGB II.
Neben dem Arbeitslosengeld II gibt es eine weitere Leistung nach dem SGB II, das Sozialgeld. Familienangehörige, die selbst nicht erwerbsfähig sind und mit in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld. Minderjährige, unverheiratete Kinder sowie erwerbsunfähige Erwachsene, die mit Kind(ern) zwischen 15 und 17 Jahren in einem Haushalt leben, haben bei Bedürftigkeit ebenfalls Anspruch auf Sozialgeld.
Anträge auf Arbeitslosengeld bzw. Sozialgeld erhalten Sie u.a. in der Anlaufstelle Job-Offensive.
Antrag auf Gewährung von sozialen Leistungen nach SGB II
Weitergewährungsantrag für Leistungen nach SGB II
Mietbescheinigung einzeln für Anträge nach SGB II
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