Amt für Arbeit und Soziales
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arbeitundsoziales@mtk.org Das Amt für Arbeit und Soziales ist für die Angelegenheiten des Arbeitslosengeldes II, des Sozialgeldes (beides Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II) oder Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter / Heimpflege (Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII) zuständig. Mit der in 2005 umgesetzten Sozialreform (Hartz-IV) gewinnt die individuelle Kunden- bzw. Fallbetreuung weiter an Bedeutung. Die Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollte nicht nur eine Vereinheitlichung und Generalisierung der Leistungsarten erreichen, sondern insbesondere die umfassende Betreuung aus einer Hand sicherstellen. Dazu zählt zum einen die intergrationsorientierte Fallmanagementarbeit durch individuelle Eingliederungsvereinbarung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung und zum anderen die Sicherstellung des Lebensunterhaltes.
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