Grundschulen

Vorklasse
 
Jedes Kind, das bis zum 30. Juni des Jahres sechs Jahre alt wird, ist zum nächstfolgenden Schuljahr schulpflichtig. Schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder können vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie werden dann nach Möglichkeit in eine Vorklasse aufgenommen. In diesen Vorklassen werden die Kinder ihrem Entwicklungsstand und ihrer Lernausgangslage entsprechend gefördert.

Der Klassenmindestwert der Vorklasse liegt bei 10, der Klassenhöchstwert bei 20 Kindern. Im Main-Taunus-Kreis sind an acht Grundschulen Vorklassen eingerichtet.

 
Eingangsstufe
 
Im Rahmen eines Schulversuches sind Eingangsstufen errichtet worden. Kinder, die bis zum 30. Juni fünf Jahre alt werden, können in eine Eingangsstufe aufgenommen werden. Dort werden Sie innerhalb von zwei Jahren an das Lern- und Arbeitsprogramm der Grundschule herangeführt. Diese Kinder besuchen die Grundschule insgesamt fünf Jahre.
 
Der Klassenmindestwert der Eingangsstufen liegt bei 13, der Klassenhöchstwert bei 28 Kindern.
 
Im Main-Taunus-Kreis sind ausschließlich an der
 
- Albert-Schweitzer-Schule, Hattersheim und an der
- Eddersheimer-Schule, Hattersheim
 
Eingangsstufen eingerichtet, für die in diesen Schulbezirken Schulpflicht besteht. Auch mit der letzten großen Novellierung des Hessischen Schulgesetzes hat der Gesetzgeber sich nicht für die Einführung von Eingangsstufen entschieden.

 

Goldbornschule - Schulhof

Goldbornschule in Wicker 

Grundschulbereich
 

Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 - 4 sowie die Vorklassen und Eingangsstufen.


Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen besitzen.


Im Main-Taunus-Kreis wurden im Schuljahr 2004/05 an 36 Grundschulen insgesamt rund 9. 000 Schülerinnen und Schüler beschult.


Die Größe der Grundschulen reicht von Einzügigkeit bis Fünfzügigkeit.

 

Ganz bewusst achtet der Schulträger ( u. a. bei der Bildung von Schulbezirken) auf die Erhaltung auch von kleineren Grundschulen, um den Grundschülern nach dem Motto "kurze Beine - kurze Wege" eine wohnortnahe Grundschule anbieten zu können.