Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Kinder bzw. Eltern werden bei Gewährung von Grundsicherungsleistungen in der Regel nicht zum Unterhalt herangezogen.

Leistungen können nur Personen erhalten, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland ist, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des - nicht getrennt lebenden - Ehegatten oder eines eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt. 

 

  Antrag auf Gewährung von sozialen Leistungen nach SGB XII
 
 

Mietbescheinigung (für soziale Leistungen)

 

Antrag Bestattungskosten