BAföG
Amt für Ausbildungsförderung
Schülerinnen und Schülern an weiterführenden allgemein bildenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Abendschulen und Berufsaufbauschulen können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung ("Schüler-BAföG") nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.
Die Leistung wird frühestens vom Beginn des Antragsmonats gezahlt. Details finden Sie im Info-Blatt. Bitte verwenden Sie für fristwahrende Anträge und bei Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die u.g. Formulare.
Ihnen steht zudem der BAföG-Online-Antrag und der AFBG-Online-Antrag
unter www.bafög-hessen.de zur Verfügung:


