Umweltamt
Das Umweltamt erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der einzelnen Umweltgesetze. Es umfasst die Fachbereiche Naturschutz mit nationalem Artenschutz, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft sowie die Aufgaben der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde, der Unteren Waffenbehörde, der Unteren Jagdbehörde und der Unteren Fischereibehörde. Im forstrechtlichen Bereich beschränkt sich die Zuständigkeit auf die Genehmigung von Waldrodungen und Waldneuanlagen. Das Umweltamt führt außerdem das Altlastenkataster für das Kreisgebiet und ist neben dem Schornsteinfegerwesen auch für das Friedhofs- und Bestattungswesen zuständig.
Unsere Fachbereiche im Überblick:
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