Kommunales Jobcenter
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Main-Taunus-Kreis |
Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung "Grundsicherung für Arbeitssuchende" (Arbeitslosengeld II) zusammengefasst.
Im Zuge dieser Arbeitsmarkreform hat das Amt für Arbeit und Soziales des Main-Taunus-Kreises die Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern in Eigenregie übernommen.
Das Kommunale Jobcenter ist für die Leistungsgewährung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sowie die Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche von leistungsbeziehenden Kundinnen und Kunden zuständig. Die Beratung und Betreung erfolgt durch persönliche Fallmanager/innen .

