Sozialhilfemissbrauch

Die Hauptaufgabe dieser Einheit besteht darin, "Verdachtsfälle" auf Leistungsmissbrauch im Sozialleistungsbereich zu erkennen und zu beseitigen.
Die Abteilung verfügt über Ermittler, die im Außendienst überprüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen von Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen oder bezogen haben, vorliegen oder vorlagen. Dabei sollen insbesondere Sachverhalte überprüft werden, die nicht oder nur schwer anhand der Aktenlage beurteilt werden können. 

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