Aufenthalt EU Bürger
Unterlagen
EU Bürger
Wegfall der EU-Bescheinigung mit Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zum 29.01.2013
Hinweis: Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien benötigen zur Arbeitsaufnahme eine gültige Arbeitserlaubnis.
(Ausnahmen: www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV)
Drittstaatsangehörige Familienmitglieder eines EU-Bürger
Dieser Personenkreis benötigt einen Aufenthaltskarte und füllt hierzu eine Aufenthaltsanzeige aus.
Download: Aufenthaltsanzeige Freizügigkeitsgesetz EU
Die Vorsprache von drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern eines EU-Bürgers ist notwendig, da die Fingerabdrücke aufgenommen und auf der Aufenthaltskarte gespeichert werden müssen!

