Aufenthalt EU Bürger

Unterlagen

EU Bürger
Wegfall der EU-Bescheinigung mit Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zum 29.01.2013

Hinweis: Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien benötigen zur Arbeitsaufnahme eine gültige Arbeitserlaubnis.

(Ausnahmen: www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV)

 

Drittstaatsangehörige Familienmitglieder eines EU-Bürger

Dieser Personenkreis benötigt einen Aufenthaltskarte und füllt hierzu eine Aufenthaltsanzeige aus.

Download: Aufenthaltsanzeige Freizügigkeitsgesetz EU

Die Vorsprache von drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern eines EU-Bürgers ist notwendig, da die Fingerabdrücke aufgenommen und auf der Aufenthaltskarte gespeichert werden müssen!