Immissionen
Unter Immissionen versteht man die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen (§ 3 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)). Aufgabe des Immissionsschutzes ist es, die Allgemeinheit und damit den Menschen vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen, die durch solche Umwelteinwirkungen entstehen können, zu schützen.
Die Zuständigkeit des Main-Taunus-Kreises beschränkt sich im wesentlichen auf anlagenbezogene Immissionen im nichtgewerblichen Bereich, in der Landwirtschaft, bei Baustellen und Gaststätten. Mit Anlagen sind in der Regel technische Geräte wie z. B. Verstärkeranlagen oder Lüftungsanlagen gemeint; es werden darunter auch Betriebsstätten gefasst, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen.

