Amtsärztliche Aufgaben
Der amtsärztliche Dienst übernimmt eine zentrale Aufgabe im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Das Gesundheitsamt ist hierzu kraft Gesetz verpflichtet. Konkret betrifft dies z.B. die Feststellung der gesundheitlichen Eignung aber auch der Dienstfähigkeit des Personals in Behörden. Hierzu zählen z.B. die Verbeamtungsuntersuchungen von Lehrern, Richtern, Hochschulprofessoren oder auch Pfarrern. Weiterhin erfolgt auch auch die gesundheitliche Eignungsprüfung für die Fahrgastbeförderung von Bus- und Taxifahrern nach Fahrerlaubnisverordnung. Das Aufgabengebiet beinhaltet zudem Prüfungsbefreiungen für Schüler und Studenten .
Zu den amtsärztlichen Aufgaben gehört auch die Überwachung der Berufsausübung von Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Im Falle einer selbständigen Tätigkeit im Gesundheitswesen muss der Betroffene Beginn und Ende der Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Der amtsärztliche Dienst über prüft zudem die fachliche Eignung angehender Heilpraktiker.
Die Gesundheitsämter wirken auf einen ausreichenden Impfschutz der Bevölkerung hin und fördern die Durchführung öffentlich empfohlener Impfungen.
Darüber hinaus stehen unsere Ärztinnen und Ärzte zudem für verschiedene Bereiche des persönlichen Gesundheitsschutzes beratend zur Verfügung
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