Ausländische Besucher
Beabsichtigen Sie, Freunde oder Verwandte aus dem visumpflichtigen Ausland einzuladen, müssen Sie sich verpflichten, die Kosten für deren Lebensunterhalt und gegebenenfalls für die Ausreise zu tragen. Die Verpflichtungserklärung wird vom Main-Taunus-Kundenservice im Haupteingangsbereich entgegengenommen.
Als Einladende(r) müssen Sie persönlich anwesend sein. Die Erteilung einer Vollmacht ist nicht möglich. Zusätzlich zur Abgabe der Verpflichtungserklärung ist eine Erklärung abzugeben.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25 €.
Antrag zur Besuchseinladung (Verpflichtungserklärung)
Antrag zur Besuchseinladung - Merkblatt
Antrag zur Besuchseinladung - Merkblatt (englisch)
Erklärung des Verpflichtungsgebers
Statement by the signer of the formal obligation towards the immigration office

