Widerspruch
Wenn Leistungsempfänger mit Entscheidungen des Amtes für Arbeit und Soziales nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit die Entscheidung überprüfen zu lassen.
Jede vom Amt für Arbeit und Soziales getroffene Entscheidung wird in einem Bescheid bekannt gegeben und begründet. Dieser Bescheid kann schriftlich oder mündlich ergehen. Ist der oder die Betroffene der Ansicht, dass diese Entscheidung falsch ist bzw. vorgelegte Nachweise oder sonstige wichtige Umstände nicht berücksichtigt wurden, kann versucht werden, zunächst in einem persönlichen Gespräch mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter die Bedenken gegen die Entscheidung mitzuteilen und die Differenzen auszuräumen.
Sofern das Amt für Arbeit und Soziales seine Entscheidung weiter aufrechterhält, steht der Rechtsweg offen.
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