Eingliederungshilfe
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind sehr vielfältig und umfassen u. a.
- medizinisch notwendige ambulante Behandlungen und Therapien,
- Versorgung mit Körperersatzstücken oder anderen Hilfsmitteln,
- heilpädagogische Maßnahmen für Kinder im nicht schulpflichtigen Alter (Frühförderung, Integrationsplätze in Kindertagesstätten),
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (Integrationshelfer, Schülerbeförderung),
- behindertengerechten Wohnungsumbau,
- Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft,
- Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Weiter gehende Eingliederungshilfen werden vom Landeswohlfahrtsverband Hessen insbesondere für stationäre und teilstationäre Maßnahmen gewährt, wie z. B. für
- Betreuungskosten in einer Tagesstätte für seelisch Behinderte,
- Übernahme von Beschulungskosten,
- Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen,
- Betreuungskosten in Wohnheimen bzw. Betreutem Wohnen,
- Hilfe zur Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung,
- Hilfe zur Erlangung oder Erhaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes,
- medizinische Hilfe in Fachkrankenhäusern,
- Versorgung schwerstbehinderter Menschen in Spezialeinrichtungen,
- Hilfe zur Pflege in Einrichtungen für Personen unter 65 Jahren,
- Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz.

