Unterhaltsvorschuss
| Wer sein Kind allein erzieht, ist oftmals in einer schwierigen Lage. Arbeit, Kinder und Haushalt müssen allein bewältigt werden. Diese Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nur unregelmäßig oder keinen Unterhalt bekommt.
Das Unterhaltsvorschussgesetz gleicht den ausfallenden Unterhalt zumindest zum Teil aus, ohne den zahlungspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. |
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Sie haben die Möglichkeit, für Kinder unter 12 Jahren Unterhaltsvorschuss zu beantragen, sofern der zahlungspflichtige Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt oder nachkommen kann. Anspruch besteht für
Weiterführende Informationen: Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz / zur Antragstellung Broschüre des Bundesfamilienministeriums zum Unterhaltsvorschuss
Foto: Benjamin Klack, pixelio.de |


