Wohngeld

Wohngeld

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss für den Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. 
Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt ab von drei Faktoren:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

 

Antragsformular - Mietzuschuss

Antragsformular - Lastenzuschuss


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter der Rubrik "Stadtentwicklung, Wohnen" 

Link zum Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick ...