Schülerbeförderung
In Hessen werden Schülerinnen und Schülern die Beförderungskosten nur unter den Voraussetzungen des § 161 des Hessischen Schulgesetzes erstattet.
Anträge auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten erhalten Sie auf der Webseite der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft.
Falls Sie Fragen zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten haben, erhalten Sie Auskünfte unter Telefon 06192 9510983, zu Schülerabonnements unter Telefon 01803 332233.
Webseite der Main-Taunus-Verkehrs GmbH
Hessisches Schulgesetz - § 161

