Gewerbeamt
Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO
Das Gewerbeamt erteilt die Erlaubnis nach § 34 c GewO. Mit dieser Erlaubnis sind Sie berechtigt, Immobilien, Darlehen und Kapitalanlagen zu vermitteln sowie Bauträgergeschäfte durchzuführen.
Zur Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO) müssen vom Antragsteller folgende Unterlagen vorgelegt bzw. beantragt werden:
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Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Auszug aus dem Handelsregister (sofern Antragsteller bereits handelsgerichtlich eingetragen)
- Bei Gesellschaft in Gründung oder Änderung des Gesellschaftszweckes:
Kopie des Gesellschaftsvertrages und Kopie des Antrages auf Eintragung in das Handelsregister
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für Antragsteller / Geschäftsführer (für jeweils alle Wohnorte der letzten 5 Jahre)
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0 = Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung für Antragsteller / Geschäftsführer)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9 = Auskunft an eine Behörde (zu beantragen bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung) für Antragsteller / Geschäftsführer und ggf. für bereits eingetragene Gesellschaft
- Auskunft aus dem Schuldner und Insolvenzverzeichnis vom zuständigen Amtsgericht UND vom Zentralen Vollstreckungsgericht in Hünfeld (www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de) (für jeweils alle Wohnorte der letzten 5 Jahre)
Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der beantragten Tätigkeiten und nach der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers. Je Gebührentatbestand beträgt die Gebühr 300 Euro für natürliche Personen beziehungsweise 350 Euro für juristische Personen. Grundlage für die Bemessung der Verwaltungsgebühren ist das Hess. Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Eine Negativerklärung zu § 34 c GewO finden Sie hier.
Neben der Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO und Überwachung der Pflichten nach der Makler- und Bauträgerverordnung sind dem Gewerbeamt des Main-Taunus-Kreises folgende Aufgabengebiete zugeordnet.
- Verfolgung von Schwarzarbeit
- Ordnungswidrigkeitsverfahren nach der Handwerksordnung
- Erteilung von Genehmigungen für Ausspielungen/Tombola
- Allgemeines Ordnungsrecht
- Beglaubigungen
- Anmeldung eines Wanderlagers
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen
Gewerbeanmeldung
Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist bei der Stadt oder Gemeinde des Unternehmenssitzes anzuzeigen. Ein Gewerbe liegt dann vor, wenn eine Tätigkeit sowohl selbstständig als auch auf Dauer sowie mit Gewinnabsicht ausgeübt wird. Die Ausübung eines freien Berufes oder Urproduktion sind nichtgewerbliche Selbstständigkeit.

