Namensänderung

Anträge auf Änderung des Familien-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamens oder auf Wegfall des Vatersnamens werden bei den Städten und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises gestellt. Diese werden zur Entscheidung an uns weitergeleitet.

Anträge auf Änderung des Vornamens werden von den Städten und Gemeinden des Kreises bearbeitet.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens ergeben. Ein wichtiger Grund für die Namensänderung muss nachvollziehbar und gegebenenfalls auch nachweisbar vorliegen.

Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens beträgt 2,50 Euro bis 1.022,-- Euro, die Gebühr für die Änderung eines Vornamens 2,50 Euro bis 255,-- Euro. 

 

Antrag Namensänderung