Asyl
In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Grundgesetz Art. 16 a) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention). Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.
Asylantrag
Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber
Duldung für abgelehnte Asylbewerber
Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen humanitären Gründen
Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
Niederlassungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen humanitären Gründen

