Asyl

In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Grundgesetz Art. 16 a) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention). Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.


 

Asylantrag 
 
Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber 
 
Duldung für abgelehnte Asylbewerber  
 
Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge  
 
Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen humanitären Gründen
 
Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge 
 
Niederlassungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen humanitären Gründen