Klassenfahrten

Sofern eine allgemein bildende Schule eine Reise im Klassen- oder Kursverband in ein anderes EU-Land oder die Schweiz plant, müssen die ausländischen Schülerinnen und Schüler, die

- nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz besitzen,

- keinen Nationalpass haben sowie

- keinen Aufenthaltstitel besitzen,

beim Ausländeramt in eine "Liste für Reisende" eingetragen werden, um legal in die anderen EU-Staaten einreisen sowie in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren zu können. 

Gebühr: 5,00 bzw. 2,50 Euro (unter 18 J. ) pro Person


Der Antrag ist von der betreffenden Schule bei der zuständigen Ausländerbehörde (Sitz der Schule ist maßgebend) unter Vorlage je eines biometrischen Passbildes der Schüler und Angabe der Personalien, des Reiseziels  und -zeitraums sowie der Namen der begleitenden Lehrkräfte zu stellen.

Bei bestimmten Staaten ist die Liste auch dann erforderlich, wenn Pässe und Aufenthaltstitel vorliegen und die Schüler nicht selbst ein Einreisevisum bei der zuständigen Auslandsvertretung besorgen.