Rundfunkgebühren
Von den Rundfunkgebühren können unter bestimmten Voraussetzungen Personen befreit werden, die u.a. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF haben.
Die Antragsformulare liegen im Kreishaus beim Main-Taunus-Kundenservice im Erdgeschoß und in der Anlaufstelle im 1.OG aus. Auf Wunsch der Antragsteller kann unter Vorlage des ausgefüllten Antrages und des erforderlichen Originalleistungsbescheides, vom Main-Taunus-Kundenservice im EG und der Anlaufstelle im 1. OG, unten rechts im Antragsformular dies bestätigt und eine einfache Bescheidkopie gefertigt werden. Das Beschaffen der Leistungsbescheide und das Zusenden an die GEZ ist Angelegenheit der Antragsteller und wird nicht von uns vorgenommen. Die Anträge sind auch in allen Bürgerbüros der Städte und Gemeinden erhältlich.

