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Soziale Leistungen für Asylsuchende, Aussiedler und Migranten
Aussiedler und Migranten, die zwischen 15 und 65 Jahre alt sind und eine Arbeitserlaubnis besitzen oder erteilt bekommen können, erhalten bei Hilfebedürftigkeit auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.
Asylsuchende erhalten bei Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder analog dem Zwölften Sozialgesetzbuch.
Hilfebedürftig sind grundsätzlich diejenigen Antragsteller(innen), die den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicher stellen können.
Familienangehörige, die selbst nicht erwerbsfähig sind und mit in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten ebenfalls Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz , analog SGB XII oder Sozialgeld nach dem SGB II.
Betreuung von Asylsuchenden, Aussiedlern und Migranten
Asylsuchende, Aussiedler und Migranten werden durch Sozialarbeiter(innen) des Amtes für Arbeit und Soziales betreut.
Zu deren Aufgabe gehört es, die Aufnahme in den MTK und die Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften zu veranlassen und zu begleiten. Menschen mit verschiedenen Sprachen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen leben dort zusammen.
Einen hohen Stellenwert haben die Förderung der Gemeinschaft in der Unterkunft, Hilfen bei Problemen im Zusammenleben und Intervention in persönlichen sowie familiären Krisensituationen.
Die Sozialarbeiter(innen) informieren und begleiten bei Fragen zu Leistungen des Amtes für Arbeit und Soziales, Asylverfahren, Deutschkursen, Arbeitssuche, Schule und Kindergarten, Gesundheitswesen, Wohnungssuche und mehr. |