Kreistag

Die Bürgerinnen und Bürger wählen den Kreistag.

Der Kreistag trifft die wichtigsten Entscheidungen. Er setzt sich aus 81 Kreistagsabgeordneten zusammen. Der Kreistag bildet die Ausschüsse. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Kreistages vor.

Der Kreistag wählt den Kreisausschuss. Der Kreisausschuss erledigt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Er besteht aus dem direkt gewählten Landrat (Vorsitzender), zwei hauptamtlichen und elf ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten.

Der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Er leitet und beaufsichtigt die gesamte Verwaltung. Außerdem führt der Landrat als Behörde der Landesverwaltung die Aufgaben des Landes Hessen aus.


 

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