Natur & Landschaftspflege
Wandersmann, Hofheim-Wallau Zwergfledermaus Dyckerhoff-See, Flörsheim
Das Bundesnaturschutzgesetz und das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz stellen die Handlungsgrundlagen für die Untere Naturschutzbehörde dar. Danach sind Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Hierzu zählen der Schutz von Lebensräumen von Tieren und Pflanzen, die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
Die verschiedenen Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde umfassen u. a. die Abgabe von Stellungnahmen zu Planungsverfahren (z. B. Bebauungsplänen) und Einzelbauvorhaben, nationaler Artenschutz, Biotopvernetzung, Ausweisung von Naturdenkmalen und kleinen Naturschutzgebieten, Durchführung von Pflegemaßnahmen, die Erteilung natur- und landschaftsschutzrechtlicher Genehmigungen und Befreiungen, die Ahndung ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Erhebung und Verausgabung des naturschutzrechtlichen Ersatzgeldes.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

