Betreuungsrecht

Betreuungsrecht

Wird eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung hilfsbedürftig, kann von einem psychiatrieerfahrenen Arzt festgestellt werden, ob diese Person zum Teil oder ganz ihre Angelegenheiten nicht mehr im notwendigen Umfang und eigenverantwortlich erledigen kann.

Denkbare Beispiele:
Ein junger Mann wird aufgrund einer Kopfverletzung hilfsbedürftig;
ein psychisch Kranker braucht Unterstützung im Alltag;
ein altersverwirrter Mensch vergisst Rechnungen zu bezahlen.

In solchen Fällen wird vom zuständigen Amtsgericht ein/e Betreuer/in bestellt, der in der Regel aus dem Familien- oder Bekanntenkreis der betroffenen Person kommt. Diese Betreuer/innen können sowohl ehrenamtlich wie auch berufsmäßig tätig sein.

 

 
 

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

  Anregung Betreuung
  Erläuterung der verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten
  Auszüge aus dem BGB zum Betreuungsrecht
  Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick
  Anforderungsprofil für Berufsbetreuer
  Broschüre Vorsorge und Betreuung
  Infoblatt Magensonde
  Betreuer als Manager auf Zeit

 Patientenverfügung

Bundesverband der Berufsbetreuer/innen 

Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V.

Deckblatt zur Patientenverfügung 

 

 

 


 

 

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