Bauantragsverfahren

Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür in der Regel eine Baugenehmigung notwendig. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Liegt das Baugrundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, benötigen Sie zusätzlich zur Baugenehmigung eine gesonderte Sanierungsgenehmigung. Näheres hierüber erfahren Sie hier.

Voraussetzungen:
Für Ihren Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden. Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Der Bauantrag muss vom Bauherrn und/oder der Bauherrin und dem Entwurfsverfasser oder der Entwurfsverfasserin unterschrieben sein.
Die Bauvorlagen müssen von einem Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.

Für die Bearbeitung Ihres Bauantrages sind die folgenden drei Regionalteams zuständig:

Regionalteam Kelkheim, Kriftel, Liederbach, Hochheim

Ansprechpartner:
Herr Kai Koenig

Mail:  kai.koenig@mtk.org
Telefon:  06192 201-1239
Telefax:  06192 201-1892

Regionalteam Bad Soden, Eppstein, Hofheim, Sulzbach

Ansprechpartnerin:
Frau Ulrike Freund-Rieger

Mail:  ulrike.freund-rieger@mtk.org
Telefon:  06192 201-1250
Telefax:  06192 201-1892

Regionalteam Eschborn, Flörsheim, Hattersheim, Schwalbach

Ansprechpartnerin:
Frau Sabine Seifarth

Mail:  sabine.seifarth@mtk.org
Telefon:  06192 201-1229
Telefax:  06192 201-1892