Bauantragsverfahren
Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür in der Regel eine Baugenehmigung notwendig. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Liegt das Baugrundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, benötigen Sie zusätzlich zur Baugenehmigung eine gesonderte Sanierungsgenehmigung. Näheres hierüber erfahren Sie hier.
Voraussetzungen:
Für Ihren Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden. Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Der Bauantrag muss vom Bauherrn und/oder der Bauherrin und dem Entwurfsverfasser oder der Entwurfsverfasserin unterschrieben sein.
Die Bauvorlagen müssen von einem Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.
Für die Bearbeitung Ihres Bauantrages sind die folgenden drei Regionalteams zuständig:
Regionalteam Kelkheim, Kriftel, Liederbach, Hochheim
Ansprechpartner:
Herr Kai Koenig
| Mail: | kai.koenig@mtk.org |
| Telefon: | 06192 201-1239 |
| Telefax: | 06192 201-1892 |
Regionalteam Bad Soden, Eppstein, Hofheim, Sulzbach
Ansprechpartnerin:
Frau Ulrike Freund-Rieger
| Mail: | |
| Telefon: | 06192 201-1250 |
| Telefax: | 06192 201-1892 |
Regionalteam Eschborn, Flörsheim, Hattersheim, Schwalbach
Ansprechpartnerin:
Frau Sabine Seifarth
| Mail: | sabine.seifarth@mtk.org |
| Telefon: | 06192 201-1229 |
| Telefax: | 06192 201-1892 |

