Schülerbeförderung

In Hessen werden Schülerinnen und Schülern die Beförderungskosten nur unter den Voraussetzungen des § 161 des Hessischen Schulgesetzes erstattet.

Anträge auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten erhalten Sie auf der Webseite der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft.

Falls Sie Fragen zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten haben, erhalten Sie Auskünfte unter Telefon 06192 9510983, zu Schülerabonnements unter Telefon 01803 332233. 

 

Webseite der Main-Taunus-Verkehrs GmbH 
 
Hessisches Schulgesetz - § 161